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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Borkum, Ev.- ref. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 45 Tote beider Weltkriege. Gefunden wurden bei einer Friedhofsbegehung nur insgesamt 42 Grabstellen.

Im Einzelnen:

- 27 deutsche Marine-, Marineartillerie- und Landsturmsoldaten, 1 Unbekannter sowie 4 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges in der linken vorderen Ecke. Das Gräberfeld macht einen sehr gepflegten Eindruck.

- 10 deutsche Marine- und Heeressoldaten des Zweiten Weltkrieges in einer Grabreihe in der rechten vorderen Ecke, gefallen bei Luftangriffen, oder verstorben im Marinelazarett Borkum an Verwundung und Krankheit. Sieben von ihnen blieben unbekannt.

Fotos: Volker Fleig 2015

Bilder von Borkum, Ev.- ref. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.