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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nienburg/Weser, Nordfriedhof

Auf diesem Friedhof sind 94 Opfer des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges bestattet. In einem abseits des Hauptweges gelegenen Gräberfeld ruhen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, darunter 15 Bürger der ehemaligen Sowjetunion, 14 polnische Staatsangehörige, vier Belgier, drei Jugoslawen und ein unbekannter Toter.

In einem weiteren Gräberfeld sind Soldaten und Zivilisten, darunter 46 Deutsche, sechs Jugoslawen, drei Niederländer, ein ungarischer Staatsangehöriger sowie ein unbekannter Soldat beigesetzt. Die Stadt Nienburg pflegt die Kriegsgräberstätte Nordfriedhof im Rahmen
des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.

Fotos: Volker Fleig 2011

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vom Volksbund im Jahr 2009 aufgestellten <media 222>Geschichts- % Erinnerungstafel.</media>

Bilder von Nienburg/Weser, Nordfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.