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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nordholz, Gemeindefriedhof am Oberweg

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 kleinen Grabstätten - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 10 Tote beider Weltkriege.
Im Einzelnen:

- In Friedhofsmitte an der nördlichen rückwärtigen Begrenzung am letzten Querweg ruhen in einem Gemeinschaftsgrab 4 unbekannte russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges
.
- Am westlichen Friedhofsrand im vorderen Drittel am letzten Längsweg findet man die Grabstätte der Familie Ehler - 2 Frauen und 4 Kinder, die bei einem Bombenangriff am 15. September 1942 ihr Leben verloren.

Fotos: Sabine Jesaitis, Gemeinde Nordholz 2014

Bilder von Nordholz, Gemeindefriedhof am Oberweg

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.