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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Schüttorf, Ev.- ref. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten Anlage im vorderen rechten Friedhofsteil und einem Einzelgrab in der Fläche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 17 Tote des Ersten Weltkrieges.

Es handelt sich um deutsche Soldaten, die in Kriegsgebieten gefallen sind, in Lazaretten an Krankheit oder Verwundung verstarben und nach hier überführt wurden.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Schüttorf, Ev.- ref. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.