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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Seesen, Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 101 Tote beider Weltkriege und der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 3 Gräberfeldern.
Im Einzelnen:
- In Friedhofsmitte ca. 100m am Hauptweg ab zweitem Friedhofseingang Sonnenbergstr. das gut gepflegte Gräberfeld der 66 Zwangsarbeiter verschiedener Nationen, 10 von ihnen blieben namentlich unbekannt. Eine genaue Aufgliederung ergibt 13 sowjetische, 38 polnische, 3 tschechische sowie 1 französischer Staatsangehörige(r). Bei 16 Personen ist die Staatsangehörigkeit nicht bekannt.Sie starben im Zeitraum 1942 bis 1948 in Seesen. Die meisten jedoch nach Kriegsende 1945/46 als sog. Displaced Persons an den Folgen der Zwangsarbeit
.
-. etwas links unterhalb das Gräberfeld der von 27 deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges der verschiedensten Truppenteile von Heer und Luftwaffe, verstorben in Lazaretten, aus Kriegsgebieten überführt 1943/44, gefallen während der Endkämpfe April 1945 im Raum Seesen, nach Kriegsende an ihren Verwundungen gestorben oder nach Heimkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1945 - 1949.

- Gräberstätte von 7 deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges - gestorben 1918/19 - im unteren Teil hinter der Kapelle am Eingang St.- Annen -Str.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum System der Zwangsarbeit im Raum Seesen

siehe:

- www.seesen24.de

hier: Nachricht vom 02.04.2008 - Zwangsarbeit in Seesen

- www.knolle.privat.t-online.de/lager.htm

(NS-Zwangsarbeitslager im Westharzgebiet - ein verdrängtes Stück Industrie- und Heimatgeschichte)

Bilder von Seesen, Städt. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.