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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wolfsburg - Vorsfelde, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 19 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- 1 Gemeinschaftsgrab mit 7 deutschen Soldaten und Zivilpersonen in der linken Friedhofsecke, davon, laut Inschrift, 3 unbekannte Soldaten, die bei einem Bombenangriff am 11. April 1945 ums Leben kamen.

- 1 Doppelgrab mit 2 weiteren deutschen Toten im rechten vorderen Friedhofsteil. Sie starben ebenfalls bei dem Bombenangriff am 11. April 1945
- 6 weitere Einzelgräber im rechten Friedhofsteil, mit 3 deutschen Ziviltoten, 1 deutschen Soldaten, 1 polnischen Zwangsarbeiter sowie 1 russischen Zwangsarbeiterin.

Die 4 Kriegsgräber von deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges konnten nicht gefunden werden.

Fotos: Volker Fleig 2015

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.