KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Alfeld/Leine, Stadtfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 83 Kriegstote in 3 Gräberfeldern.
Im Einzelnen:
- 38 Soldaten des 1. Weltkrieges, die im Alfelder Lazarett verstarben oder aus Kriegsgebieten überführt wurden,
- 28 Soldaten, die im Frühjahr 1945 während der Endkämpfe im Raum Alfeld ums Leben kamen oder nach Kriegsende nach hier überführt wurden,
- 17 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, meist polnische und sowjetische Staatsbürger, die aufgrund der schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen an Krankheit, Entkräftung und Arbeitsüberfforderung gestorben sind.
Die gepflegten Gräberfelder befinden sich im rechten, vorderen Teil des Friedhofs. Nimmt man den ersten Friedhofseingang an der Hildesheimer Str., so liegen die Gräberfelder 1. & 2. Weltkrieg unmittelbar links und rechts hinter dem Eingang. Folgt man den Weg weiter bis zum Rondell und hält sich dann halblinks, erreicht man nach etwa 60 m das Gräberfeld der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen, kenntlich durch eine Pulttafel.
Fotos: Volker Fleig 2015
Weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden können Sie der vom Volksbund aufgestellten
- Geschichts- & Erinnerungstafel sowie 1 zusätzlichen
- Pulttafel entnehmen.
Hintergrundinformationen zur Zwangsarbeit , zu den Lagern und den Arbeitsbedingungen der meist polnischen und sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter in und um Alfeld siehe Webseiten:
- www.vernetztes-erinnern-hildesheim.de/pages/home/alfeld/themen/zwangsarbeit.php
- www.vernetztes-erinnern-hildesheim.de/pages/home/alfeld/orte/frauenlager-goettingerstrasse.php
Bilder von Alfeld/Leine, Stadtfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.