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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Altenburg / Thüringen

Auf dem Friedhof am Grüntaler Weg ruhen 116 deutsche Soldaten, 232 sowjetische Kriegsgefangene, 74 Polen, 14 sowjetische Soldaten und in einem Massengrab 45 jüdische Häftlinge.

Das Gräberfeld mit 191 gefallenen deutschen Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg befindet sich auf dem alten Friedhof. Hier erinnert ein Denkmal an die Gefallenen des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71.

Der alte Friedhofsteil wurde bereits im Jahr 1529 angelegt. Auf diesem Friedhof befinden sich die Gotteskirche von 1650 und vier weitere Gebäude aus dem 19. Jahrhundert.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.