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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Altona

Hauptfriedhof Hamburg-Altona

Anschrift:
Stadionstraße 5
22525 Hamburg
Tel.: 040/ 42811 4275
Fax: 040/ 42811 4291

Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag und Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

Größe des Friedhofs: 63 ha
Eröffnungsjahr: 1923

Auf dem Hauptfriedhof Altona befindet sich eine Anlage für 1.856 Kriegsgräber aus dem Zweiten Weltkrieg. Es handelt sich hierbei überwiegend um die Gräber von Bombenopfern aus Altona und um Soldatengräber. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die Kriegstoten zunächst verstreut auf dem Friedhof bestattet. Die heute bestehende Kriegsgräberanlage entstand gegen Ende der 60er Jahre. Bis auf einige Ausnahmen wurden alle Kriegstoten des Friedhofs Altona auf diese Anlage umgebettet.

Kriegsgräberstätte für Bombenopfer und Soldaten des Zweiten Weltkriegs

Die gemeinsame Kriegsgräberstätte für Bombenopfer und Soldaten des Zweiten Weltkriegs befindet sich am südwestlichen Ende des Hauptfriedhofs Altona. Die Anlage wird von einem Hochkreuz überragt, um das Kreuz herum liegen die Gräber der Soldaten des Zweiten Weltkriegs. In Längs- und Querrichtung davon sind die Gräber der Bombenopfer in Form eines Kreuzes angeordnet. Die Gräber sind mit liegenden Kissengrabsteinen bestückt.
Daran schließt ein Halbkreis von Gräbern an, die mit stehenden Steinkreuzen besetzt sind. Die Grabsteine sind weitgehend schmucklos: Sie weisen ein Eisernes Kreuz sowie den Namen des Soldaten/bzw. Bombenopfers auf. Geburts- und Sterbedaten sind auf den Steinen nicht verzeichnet.

Bilder von Altona

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.