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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Apen - Godensholt, Ev.-luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer sehr gepflegten Reihengrabanlage an der Friedhofsmauer am Eingang - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt
- 8 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die bei den Kämpfen mit Britisch/Kanadischen Verbänden im Raum Apen im Zeitraum 28.-30. April 1945 gefallen sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Apen - Godensholt, Ev.-luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.