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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Auetal - Hattendorf, Jüdischer Friedhof

Auf dem kleinen jüdischen Friedhof an der Langenfelder Str. ruhen in einem Massengrab 36 sowjetische Staatsbürger, die in den Jahren 1942/43 in dem sog. Sammellager für kranke Ostarbeiter in Rehren ums Leben kamen (Siehe auch Schautafel - Bild 2).

Fotos: Volker Fleig 2011

Weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden

siehe:

- www.hiergeblieben.de/pages/textanzeige.php?limit=50&order=titel&richtung=ASC&z=83&id=7243

 

 

Bilder von Auetal - Hattendorf, Jüdischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.