KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Auetal - Rehren, Kriegsgräberstätte Am Horn
Auf dieser Begräbnisstätte für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden in den Jahren 1943 - 45 insgesamt 307 - wahrscheinlich aber mehr - sowjetische und polnische Staatsbürger bestattet. Die meisten von ihnen starben in dem sog. Sammellager für kranke Ostarbeiter in Rehren.
Fotos: Volker Fleig 2011
Weiterführende Informationen zu dieser und anderen Begräbnisorten erfahren Sie
- in der Studie von Reinhard Jacobs, "Terror unterm Hakenkreuz" ab Seite 41
sowie auf der Webseite
- www.52gradnord.de/Russenfriedhof_Rehren.html
-
Bilder von Auetal - Rehren, Kriegsgräberstätte Am Horn
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.