KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bad Bentheim, Ev.- ref. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 39 Tote des Zweiten Weltkrieges und 3 Soldaten des Ersten Weltkrieges in 2 von Hecken umsäumten Grabfeldern im mittleren vorderen Teil auf Höhe der Friedhofsgärtnerei sowie im hinteren mittleren Teil des Friedhofs.
Die Toten sind deutsche Soldaten, 2 Wehrmachtshelferinnen und einige Zivilpersonen, die in Bentheimer Lazaretten, bei Luftangriffen 1944 und in den ersten Apriltagen 1945 während der Endkämpfe oder kurz danach ihr Leben verloren.
Fotos: Volker Fleig 2012
Weiterführende Infoformationen zum Kriegsende in Bad Bentheim und im Grafschafter Land siehe:
Bilder von Bad Bentheim, Ev.- ref. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.