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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Bentheim, Ev.- ref. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 39 Tote des Zweiten Weltkrieges und 3 Soldaten des Ersten Weltkrieges in 2 von Hecken umsäumten Grabfeldern im mittleren vorderen Teil auf Höhe der Friedhofsgärtnerei sowie im hinteren mittleren Teil des Friedhofs.
Die Toten sind deutsche Soldaten, 2 Wehrmachtshelferinnen und einige Zivilpersonen, die in Bentheimer Lazaretten, bei Luftangriffen 1944 und in den ersten Apriltagen 1945 während der Endkämpfe oder kurz danach ihr Leben verloren.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Infoformationen zum Kriegsende in Bad Bentheim und im Grafschafter Land siehe:

- Webseite Zeitzeugen Wordpress

- Webseite Grafschafter Geschichte/Kriegsende 1945

Bilder von Bad Bentheim, Ev.- ref. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.