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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Gandersheim, Salzbergfriedhof

Auf dem Salzbergfriedhof ruhen - nach uns vorliegenden Informationen - insgesamt 68 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:

- Auf dem mit Kriegsgräberstätte ausgeschilderten Gräberfeld in Friedhofsmitte ruhen 40 Häftlinge verschiedener Nationen aus dem KZ-Außenlager Brunshausen, die am 4. April 1945, am Tag der Evakuierung des Außenlagers von der SS als krank und marschunfähig eingestuft, erschossen und zunächst im Wald bei Clus verscharrt worden sind. Diese wurden im Juni 1945 auf den Salzbergfriedhof in ein Sammelgrab umgebettet. Ihre Namen sind bekannt und auf dem Gedenkstein für den Besucher erkennbar.
- Zusätzlich wurden hier in weiteren Sammelgräbern laut Gräberliste insgesamt 20 weitere Zwangsarbeiter aus Polen und der ehem Sowjetunion, davon 15 Säuglinge und Kleinkinder von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiterinnen bestattet. Auch sie sind meist 1944/45 vor der Evakuierung im Lager Brunshausen verstorben. An ihr Schicksal erinnert bis heute kein Gedenkstein, obwohl auch von diesen hier Bestatteten die Namen
überwiegend bekannt sind.
- Etwas unterhalb an einer Hecke befinden sich 4 Einzelgräber von polnischen Zwangsarbeitern. Ihre Namen Ihre Namen und Daten sind auf kleinen Grabstelen verzeichnet. Sie starben bereits 1942.
- In der Friedhofsfläche 4 weitere Einzelgräber von 1 deutschen Landesschützen, 1 Ungarn und 2 polnischen Staatsbürgern .

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & Foto sowie weiterführende Informationen:

- www.nszwangsarbeit.de/html/bad_gandersheim.html

- www.erinnernsuedniedersachsen.de/orte-a-c-badgandersheim-3.html

- Todesmärsche 1945

Bilder von Bad Gandersheim, Salzbergfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.