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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Gandersheim, St. Georgsfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gräberfeld - nach uns vorliegenden Informationen - insgesamt 72 Kriegstote beider Weltkriege in mehreren Gräberfeldern rechts neben und vor der St. Georgskirche. Im Einzelnen:
- 3 Gräberfelder hintereinander liegend mit insgesamt deutschen Soldaten von Heer, Luftwaffe und Waffen-SS sowie einigen ausländischen sog. Hilfswilligen.
Die meisten von ihnen starben 1944/45 in Gandersheimer oder anderen Lazaretten an Krankheit oder ihren Verwundungen.

- 1 Gräberfeld mit 13 deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges, ebenfalls Lazaretttote oder aus Kriegsgebieten überführt. Diese Gräberstätte befindet sich in einem für den Betrachter ungepflegten Zustand. Viele Grabsteine sind mit Efeu zugewachsen.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Bad Gandersheim, St. Georgsfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.