KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bad Grund, Ev. Friedhof (Bergfriedhof)
Auf diesem Friedhof sind unmittelbar beiderseits des Haupteinganges - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 13 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begraben:
5 sowjetische Zwangsarbeiter sowie 8 Kz-Häftlinge, die während der Evakuierungsmärsche Anfang April 1945 im Bereich um Bad Grund erschossen wurden.
Fotos: Volker Fleig 2013
Weiterführende Informationen zu dem Schicksal der hier Ruhenden entnehmen Sie bitte der vom Volksbund Niedersachsen im Jahr 2009 aufgestellten
- Geschichts- & Erinnerungstafel
sowie die Webseiten:
- www.spurensucheharz.de/Bad Grund
- Claus-Heinrich Gatterman: "Der Ausländereinsatz im Landkreis Osterode 1939-1945", Seite 23 ff
Bilder von Bad Grund, Ev. Friedhof (Bergfriedhof)
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.