KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bad Harzburg - Harlingerode, Städt Ortsteilfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 15 Tote verschiedener Nationalität, davon 14 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, in einer kleinen gepflegten Anlage am Friedhofseingang links. Im Einzelnen:
- 1 Belgier,
- 2 Angehörige des ehem. Jugoslawien,
- 1 Ungarin,
- 9 Angehörige der ehem. Sowjetunion,
- 1 Pole, sowie
- 1 deutscher Soldat aus Schlewecke in einem Grab in der Friedhofsfläche.
Leider sagt der Gedenkstein mit seiner lapidaren Inschrift nichts über die Identität und das Schicksal der toten Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter aus, obwohl die Namen der hier Bestatteten in der Gräberliste von 1971 aufgeführt sind. Sie starben in den Jahren 1941 - 1945. Eine Namenstafel würde den Toten wenigstens ihre Würde wiedergeben.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit und Lager auf der Zinkhütte Oker/Harlingerode siehe:
- Friedhardt Knolle: "Kriegsproduktion und Zwangsarbeit in Goslar 1939-1945"
Bilder von Bad Harzburg - Harlingerode, Städt Ortsteilfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.