KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bad Harzburg, Stadt- u. Ehrenfriedhof
Auf dem Stadtfriedhof und der unmittelbar angrenzenden Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 283 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Eizelnen:
Die Kriegsgräberstätte, als Ehrenfriedhof ausgebaut vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, wurde am 3. Juni 1953 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung eingeweiht. Insgesamt wurden hier 247 deutsche Soldaten von Heer, Luftwaffe und Waffen-SS sowie ausländische Soldaten deutscher Kampfverbände bestattet, die in den Lazaretten der Stadt ihren schweren Verletzungen erlegen waren oder in der Nähe Bad Harzburgs in den letzten Kämpfen des Zweiten Weltkriegs im April 1945 gefallen sind. Von diesen blieben einige unbekannt.
Kriegsgräberstätte für 25 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges - aus Kriegsgebieten oder Lazaretten überführt bezw. in Harzburger Lazaretten verstorben - im linken mittleren Teil des Stadtfriedhofs.
In der Friedhofsfläche in den Abt. 25, 28 und 29 insgesamt 11 Einzelgräber von 5 sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern, 1 belgischen, 2 polnischen Kriegsgefangenen/Zwangsarbeitern, verstorben 1944/45 sowie 1 deutschen Soldaten und 2 deutschen Füchtlingen?- verstorben nach Kriegsende.
Anmerkung: Der Besucher erreicht die Kriegsgräberstätten am einfachsten über die Schützenstraße (Parkplatz am Ehrenfriedhof). folgt man dem Weg am Hochkreuz vorbei gelangt man unmittelbar auf den Stadtfriedhof. Im weiteren Verlauf an einem polnischen Grab vorbei, sich immer links haltend, erreicht man die Gräberstätte Erster Weltkrieg.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweise & weiterführende Informationen siehe zu
- den Endkämpfen im Oberharz, Raum Bad Harzburg: Ulrich Saft:"Krieg in der Heimat..bis zum bitteren Ende im Harz", Walsrode, 2. Aufl. 1996, Seite 221 ff.
- zur Zwangsarbeit in Bad Harzburg:
hier: Zwangsarbeit im Dritten Reich: Kriegsgefangene bauten Eckertalsperre
Bilder von Bad Harzburg, Stadt- u. Ehrenfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.