KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bad Zwischenahn - Ofen, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in 2 nebeneinander liegenden, sehr gepflegten Gräberfeldern im hinteren Teil des Friedhofs - nach den uns vorliegenden Informationen und nach Forschungsergebnissen des Oldenburger Historikers Ingo Harms viele hundert Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- im ersten Gräberfeld 58 Zwangsarbeiter/-innen vieler europäischer Nationen, die meisten von ihnen aus Polen und den Gebieten der ehem. Sowjetunion. Sie starben in der Heil- & Pflegeanstalt Wehnen.
- im zweiten erkennbaren Gräberfeld, von denen es keine Grabstellenverzeichnisse mehr gibt, die 1995 eingeebnet wurden und somit eine genaue Lagebestimmung der Toten unmöglich machen, etwa 600 Euthanasieopfer der Heil- & Pflegeanstalt Wehnen.
Erst zum Volkstrauertag 2011 konnte nach jahrzehntelangem Schweigen eine Erinnerungsstätte für die Euthanasieopfer auf dem Ofener Friedhof fertiggestellt werden und damit der gewaltsame Tod von hilflosen Patienten, die einer wilden Euthanasie durch systematische und drastische Kürzungen der Lebensmittelrationen zum Opfer fielen, in das öffentliche Gedächtnis zurückgebracht werden.
Fotos: Volker Fleig 2015
Quellenhinweise & weiterführende Informationen:
- Zwangsarbeit im Oldenburgischen
uni-oldenburg.de/volltexte/2000/420/pdf/hofaus99.pdf
S. 231 - Heil- & Pflegeanstalt Wehnen
Gedenkkreis Wehnen
uni-oldenburg.de/volltexte/2011/1217/pdf/harbio11.pd
- DP-Camp Wehnen
https://de.wikipedia.org/wiki/DP-Lager_Wehnen
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.