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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Badenweiler

Auf dem 1950 gestalteten Friedhof liegen 326 Kriegstote. Es handelt sich hauptsächlich um im Lazarett Verstorbene, aber auch um Tote aus den Kämpfen um MüIlheim (Bd.). Eine niedrige Mauer umschließt die Anlage. Namensteine kennzeichnen die Gräber. Granitkreuze sind in Dreiergruppen über das Gräberfeld verteilt. In der Kapelle wurden die Namen der Gefallenen in Sgraffito festgehalten.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.