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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bahrdorf - Saalsdorf, Gemeindefriedhof

Auf diesem kleinen Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote beider Weltkriege:

- in einem Doppelgrab 2 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges, verstorben 1918,
- in 3 Einzelgräbern 3 Deutsche, von denen nur die Staatsangehörigkeit in den Gräberlisten ausgewiesen ist. Über Todesursache und -ort ist nichts weiter bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Bahrdorf - Saalsdorf, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.