KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Baltrum, Inselfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleinen gepflegten Gräberstätte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote beider Weltkriege.
Im Einzelnen:
- 3 Soldaten der kaiserlichen Marine, gefallen 1914 und 1917
- 6 Soldaten der Kriegsmarine, bei fast allen ist als Todestag der 9.9.1945 verzeichnet.
Über die Umstände ihres Todes gibt die Chronik Baltrum 1398 - 2011 auf Seite 18 den Hinweis, dass 5 kriegsgefangene deutsche Soldaten beim Minenräumen durch die Explosion einer Mine Anfang September 1945 ums Leben kamen.
Fotos: Roland Rosina 2014
Bilder von Baltrum, Inselfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.