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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bamberg, Efdh.

Ursprünglich eine im Jahre 1927 geschaffene Gräberanlage für Tote des 1. Weltkrieges mit Gedenkstätte für die aus der Bamberger Garnison Gefallenen, wurde nach dem 2. Weltkrieg vergrößert. Den Abschluss der Anlage bildet eine Plastik, die einen überlebensgroßen toten liegenden Soldaten darstellt. An beiden Seiten des Ehrenmals wurden später Plastiken angebracht, die Krieg der Heimat und Gefangenschaft symbolisieren.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.