KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Beckingen, Zivilfdh.
Auf dieser Kriegsgräberstätte fanden insgesamt 41 Opfer des Ersten und Zweiten Weltkrieges ihre letzte Ruhe, der Jüngste wurde 3 Jahre und der Älteste 71 Jahre alt.
I. WK: 10 Kriegstote
II. WK: 31 Kriegstote
Der Soldatenfriedhof liegt eingebettet im Zivilfriedhof der Gemeinde Beckingen. Er wurde bereits während des Ersten Weltkrieges 1914 angelegt und ab 1939 für die Bestattung von Opfern und gefallenen Soldaten weiter genutzt.
Aufnahmen: Siegfried Kräker
Bilder von Beckingen, Zivilfdh.
Wegbeschreibung
Der Friedhof liegt in der Gemeinde 66701 Beckingen/Saar, entlang der Fischbergstraße.
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.