KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bedburg-Hau-Kriegsgräberstätte
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 857 Kriegstote des I. und II. Weltkrieges.
I. Weltkrieg: 68
II. Weltkrieg: 789
In der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt in Bedburg-Hau wurden Anfang März 1940 zunächst ein Feld- und Reservelazarett, dann ab Mai ein Marinelazarett mit 2.000 Betten bis 1944 eingerichtet
Nach seiner Zerstörung am 26. September 1944 fand auch das St.-Antonius-Hospital aus Kleve in zwei Häusern Unterkunft. Ab November wurden zwei Feldlazarette (Heer und Luftwaffe) eingerichtet. Schließlich wurden große Teile der Zivilbevölkerung des unteren Niederrheins von den Alliierten dorthin evakuiert, wobei gleichzeitig noch ein Lager von rund 1.000 "displaced persons (fast ausschließlich ehemalige Zwangsarbeiter) bestand. Im März 1945 lebten insgesamt 28.000 Menschen in der Anstalt bzw. in umliegenden Zeltlagern.
367 Menschen - meist Säuglinge und alte Leute - starben. Hinzu kamen die Folgen des Krieges: Zivilisten aus Bienen etwa, die - verwundet worden waren, erlagen im April 1945 ihren Verletzungen im Krankenhaus Bedburg-Hau. Sie wurden zunächst dort bestattet und erst im Januar 1949 nach Bienen überführt. Das Lagerleben endete im April 1945.
Am 19. Februar 1946 lehnte die Gemeindeverwaltung auf Anfrage die Errichtung eines Beinhauses ab. Dennoch wollte man den schon im Zuge der Lazarette angelegten Friedhof auf dem Gelände der Heilanstalt weiter nutzen. Im Februar 1947 meldete das Amt Hasselt noch verstreute Gräber. Die Einzelgräber sollten nun nach Bedburg-Hau umgebettet werden.
1948 war die Anlage schon kenntlich hergerichtet. Von den alliierten Behörden waren vor März 1948 Umbettungen von "deportierten Personen und "ausländischen Zivilarbeitern vorgenommen worden.
Die Anlage untersteht offiziell dem Landschaftsverband Rheinland. 1949 wurde diese ausnahmsweise genehmigt, da sie auch von der Anstaltsgärtnerei dauernd gepflegt werden konnte
Quellen:
KA Kleve, Altakten, Aktenzeichen 32 57 01/06 und 32 57 01/3.
Josef MISSEN: Chronik der Gemeinde Bedburg-Hau, Bedburg-Hau 1990, S. 210 bis 247.
Mit freundlicher Unterstützung des Gemeindearchives Bedburg-Hau.
Bilder von Bedburg-Hau-Kriegsgräberstätte
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.