KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bensheim - Soldatenfriedhof
Mit annähernd 2 000 Kriegstoten gehört die Kriegsgräberstätte Bensheim zu den größten Anlagen in Hessen. Hier ruhen 1 385 deutsche und 576 ausländischen Kriegstote. Der Friedhof ist auf verschiedene Gräberfelder zurückzuführen, die die amerikanischen Streitkräfte anlegen ließen, um gefallene Soldaten unterschiedlicher Nationalität aus den Kampfräumen Würzburg, Nürnberg, Heilbronn und Ludwigshafen beizusetzen. In den Jahren 1956/57 wurde die Friedhofsanlage vom Volksbund ausgebaut und durch Umbettungen erweitert.
Im nördlichen Teil der Kriegsgräberanlage wurde daraufhin ein Massengrab mit 385 sowjetischen Soldaten angelegt. Es handelt sich um Kriegsgefangene, die in der als Lazarett dienenden Heil- und Pflegeanstalt Heppenheim ums Leben kamen. Weitere Überführungen wurden von Gemeindefriedhöfen der näheren Umgebung vorgenommen. Die Kriegsgräberstätte wurde am 29. September 1957 durch den damaligen hessischen Innenminister Heinrich Schneider eingeweiht.
Bilder von Bensheim - Soldatenfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.