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Berlin - Jüdischer Friedhof, Herbert-Baum-Straße
Der jüdische Friedhof in Berlin-Weißensee war und ist mit ca. 115.000 Grabstellen die eindrucksvolle jüdische Nekropolis der Weltstadt Berlin. Der Friedhof zeugt mit einer Vielzahl bedeutender und aufwendiger Grabmale wie mit den Grabfeldern für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft von Glanz und Elend der Berliner jüdischen Glaubens.
Am 27. Juni 1927 wurde auf dem Friedhof ein Ehrenfeld für die im I. Weltkrieg gefallenen jüdischen Soldaten eingeweiht. Dieses von einer übermannshohen Kalksteinmauer umgebene 90 x 49 m große Ehrenfeld besteht aus einem rechteckigen unteren Parterre sowie aus einem halbrunden oberen Parterre, getrennt durch eine Stützmauer mit eingezogener Treppe. In der Mitte des oberen Parterres steht ein 3 m hohes Denkmal aus Muschelkalkstein, das einen monumentalen Altar darstellt. Beide Parterres sind als Rasenflächen angelegt und die einzelnen Grabstätten sind durch einheitliche, sehr schlichte Grabsteine gekennzeichnet.
In der Zeit zwischen 1933 und 1945 ist das vordem blühende jüdische Leben Berlins durch die nationalsozialistische rassistische Ausrottungspolitik fast vollständig vernichtet worden.
Die Opfer des systematischen Ausmordens jüdischer Menschen konnten ihre letzte Ruhe auf einem der Berliner jüdischen Friedhöfe nur finden, soweit sie in Berlin zu Tode gekommen sind. Von allen in den Konzentrationslagern Ausschwitz, Buchenwald, Dachau, Mauthausen, Ravensbrück und Sachsenhausen ermordeter Juden sind nur 809 Urnen in einem eigens eingerichteten Urnenfeld beigesetzt worden. Vielen Opfern, denen in den Todesfabriken ein würdiges Begräbnis verwehrt wurde, konnte nur noch durch das Einmeißeln ihrer Namen in die Grabsteine ihrer Familien gedacht werden.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.