KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Berlin - Neukölln - Garnisonfriedhof Columbiadamm
Die Geschichte dieses Friedhofs beginnt im 19. Jahrhundert. Aus hygienischen Gründen und weil es an Platz fehlte wurden die Bestattungsflächen vor die Tore der Stadt gelegt. Das galt auch für den Garnisonfriedhof. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden aus den soeben erwähnten Gründen auch neue Friedhöfe für die Angehörigen der Berliner Garnison. Von den Befreiungskriegen gegen die napoleonische Besatzung bis zu den Soldatengräbern des Zweiten Weltkrieges kennzeichnet der Friedhof einen nicht unwesentlichen Abschnitt preußischer Militärgeschichte. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gab es auch die Berliner Garnison nicht mehr, und damit war auch die Bezeichnung des Friedhofs als Garnisonfriedhof hinfällig geworden.
Der Friedhof weist für Berlin die höchste Anzahl an Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft auf, wobei den größten Anteil die fast 7000 Gräber aus dem Ersten Weltkrieg ausmachen.
Bereits im Herbst 1914 wurden in lang andauernden Stellungskriegen verlustreiche Schlachten an der West- und Ostfront geführt. Viele Verwundete wurden in heimatliche Lazarette überführt und erlagen dort ihren Verletzungen. Es mussten Beerdigungsplätze geschaffen werden, die auch dazu benutzt wurden, die Begeisterung für die "Nationale Sache" weiter aufrecht zu erhalten und das Sterben für "Kaiser und Reich" als sinnvoll darzustellen. Dieser Gedanke findet seinen Niederschlag in den heute noch gut erhaltenen Denkmalen verschiedener Regimente und Truppenteile. Wie alle Denk- oder Ehrenmale sind auch diese hier Spiegelbilder ihrer Zeit.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.