KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Berlin - Reinickendorf Freiheitsweg
Im Jahre 1945 waren auf dem Friedhof Freiheitsweg u.a. 77 gefallene oder verstorbene Soldaten und Zivilpersonen beigesetzt worden, die Mehrzahl waren Ausländer, insbesondere Zwangsarbeiter. Unter diesen Toten waren Amerikaner, Belgier, Esten, Franzosen, Holländer, Italiener, Polen, Russen, Spanier und Tschechen. Ein Teil von ihnen wurde später in den 50er Jahren auf andere Friedhöfe umgebettet, als die verschiedenen Nationen in eigener Regie ihre Toten auf anderen Friedhöfen in ausgewiesenen Gräberfeldern zusammen betteten, z. B. die Franzosen und Belgier auf dem Friedhof Heiligensee oder die Italiener auf dem Waldfriedhof Zehlendorf. Es verblieben danach nur noch einige wenige Gräber mit dauerndem Ruherecht.
1975 erloschen die letzten gewöhnlichen Ruherechte auf diesem Friedhof. Der Friedhof wurde wegen seiner geringen Größe aus wirtschaftlichen Gründen zur Schließung und Umwidmung in eine Parkanlage vorgesehen. Man entschloss sich dann aber, die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aus den mit gewöhnlichen Gräbern gemischten und nun ablaufenden Reihengrabanlagen von anderen Reinickendorfer Friedhöfen auf den Friedhof Freiheitsweg zu verlagern und diesen dann weiterhin ausschließlich für diese Gräber vorzuhalten. So wurden bis 1978 dann 2178 Gräber mit 2356 Toten von insgesamt 8 Friedhöfen auf den Friedhof Freiheitsweg verlegt. So u. a. auch die Gräber der unter das Gräbergesetz fallenden Toten des geschlossenen und zur Aufhebung vorgesehenen ehemaligen Anstaltsfriedhof der heutigen Karl-Bonhoeffer-Nervenheilanstalt. In der Zeit des Dritten Reichs existierte hier eine Anstalt für geistig Kranke.
Die Friedhofskapelle wurde dann der neuen Aufgabe einer Gedenkstätte entsprechend, würdig zur Förderung mahnenden Totengedenkens umgestaltet.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.