KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Berlin - Reinickendorf, Humboldstraße
Direkt neben der Kapelle wurde 1989 durch die Zusammenlegung der über den Friedhof verstreut liegenden einzelnen Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft eine geschlossene Anlage geschaffen..
Die meisten Toten dieser Anlage starben bei den Luftangriffen auf Berlin von Ende 1943 bis Anfang 1944 und ab März 1945. Oft hatte es auch die Schutzsuchenden in Luftschutzkellern getroffenen. Durch die Bomben sind ganze Häuser in sich zusammengestürzt und begruben die Menschen unter sich. Tote wurden danach mühsam aus den Trümmern geborgen. Andere Bombenopfer, die nicht in den Trümmern ums Leben kamen, verstarben häufig an den erlittenen Granatsplitterverletzungen.
Innerhalb der Gräberanlage befinden sich auch 2 Sammelgräber, die jeweils mit Bronzenamenstafeln ausgestattet sind. Auf der einen Tafel wird 33 polnischer Zwangsarbeiter gedacht, die am 23.11.1943 bei einem Luftangriff in ihrem Arbeitslager in der Graf-Rödern-Allee zu Tode kamen..
In dem zweiten Sammelgrab wurden Urnen von KZ-Opfern beigesetzt. Obwohl eigentlich keine Urnenbeisetzungen auf katholischen Friedhöfen erlaubt waren, wurde hier doch immer eine Ausnahme gemacht, da die Toten in den KZ´s verbrannt wurden, um u. a. die Erkenntnis zu verhindern, dass die Todesursache möglicherweise eine andere war, als das üblicherweise angegebene Herz- Kreislaufversagen. Nach Bestattungswünschen wurde nicht gefragt, sondern die Angehörigen durften in den Fällen, in welchen überhaupt Urnen zugesandt wurden, noch alle Kosten des Versands tragen. Bei den hier beigesetzten Toten handelt es sich überwiegend um Sinti und Roma katholischer Religionszugehörigkeit. Diese mussten in der KZ-Haft einen schwarzen Winkel auf ihre Häftlingskleidung nähen, der Asoziale kennzeichnen sollte, wie Landstreicher, Bettler oder sogenannte Zigeuner. Zur Unterscheidung trugen z. B. politische Gefangene rote, kriminelle Gefangene grüne oder Homosexuelle rosa Winkel.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.