KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Berlin - Schönholzer Heide
Bei dieser, mit nur 1,2 Hektar relativ kleinen Begräbnisstätte, handelt es sich nicht um einen Friedhof im herkömmlichen Sinne. Aufgrund von Platzmangel auf umliegenden Pankower Friedhöfen entstand in der Nähe des eigentlichen Friedhofes Pankow VI inmitten der Parkanlage Schönholzer Heide eine Gräberanlage für 352, meist im April/Mai 1945 oder Ende 1945/Anfang 1946 verstorbene Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Eine ehemalige, jetzt begrünte Mülldeponie trennt den mittlerweile geschlossenen Friedhof Pankow VI von diesem, nur mit einem Zaun vom Park abgegrenzten Begräbnisplatz.
Bestattungen gab es hier nur von Ende 1945 bis 1948. Meist waren es Umbettungen aus Notbegräbnisstätten, wie z. B. vom Gelände des Krankenhauses Pankow, dem Bolle-Sportplatzes, einem Schulgarten, aus der Kolonie Saarland oder dem Schlosspark Niederschönhausen. Die große Zahl von 116 Unbekannten zeugt von der Notsituation der letzten Kriegswochen. Viele Menschen starben auch unmittelbar nach Kriegsende an den Folgen der schlechten Wohnsituation, der unzureichenden medizinischen Versorgung sowie an Hunger.
Die hier beerdigten Flüchtlinge gehören zu der großen Anzahl von über 16 Millionen Menschen, die aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten (Schlesien, Ostpreußen, Ost-Pommern, Ost-Brandenburg) sowie aus der Tschechoslowakei, Polen, Ungarn, Jugoslawien, Rumänien und den baltischen Staaten, dem Memelland und der Stadt Danzig vor der heranrückenden Front geflohen sind oder später vertrieben oder verschleppt wurden. Die Flüchtlinge starben an Erschöpfung, an den Folgen von Krankheiten oder anderen kriegsbedingten Ursachen in einem Pankower Flüchtlingslager.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.