KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Berlin - Tempelhof, Heidefriedhof
Die Bezeichnung des Friedhofs sagt bereits aus, welche Idee bei der Anlegung zu Grunde gelegt wurde. Schon am Eingang zeigt sich der Charakter einer Heidelandschaft, die mit Bergkiefern und Wacholderbüschen durchsetzt ist. Die Gräberfelder sind scheinbar ohne Schema angelegt und werden von gewundenen Wegen durchzogen.
Der Eröffnungszeitpunkt des Friedhofs, sechs Jahre nach Beendigung des II. Weltkrieges, lässt schon erahnen, dass es hier mit den Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft eine besondere Bewandtnis auf sich hat.
Die Ereignisse der letzten Kriegsmonate und die damit verbunden hohen Sterbeziffern führten zu der Notwendigkeit (Eindämmung der Seuchengefahr) neue Bestattungsflächen für die zahlreichen Toten zu finden. Da im innerstädtischen Bereich nicht ausreichend Friedhofsflächen zur Verfügung standen, wurden vielerorts Notbegräbnisstätten eingerichtet, so auch auf dem öffentlichen Gelände auf dem Bäumerplan am St. Josef-Krankenhaus (ca. 250 Tote) und des Wenckebach-Krankenhauses (ca. 330 Tote). Die Notwendigkeit einer Umbettung der Notbestatteten war aus gesundheitlichen Gründen gegeben und erfolgte im März 1952 zum neu eingerichteten Heidefriedhof Tempelhof. Bei den Opfern handelte es sich zum größten Teil um ehemalige Angehörige der Wehrmacht, die in den oben genannten Krankeneinrichtungen (früher Reservelazarett Nr.111 und Nr. 122) gestorben waren. Beträchtlich ist aber auch die Zahl der Zivilbestatteten. Die Toten wurden in Einzelgräbern beigesetzt. Die Gestaltung der Gesamtanlage lässt ein großes Oval erkennen, dessen Südspitze sich etwas verjüngt und den Blick auf ein höher gelegenes Ehrenmal freigibt. Unter diesem 9½ m hohem Holzkreuz sind insgesamt über 70 Tote, sowohl Zivilisten als auch Soldaten beigesetzt, deren Identifizierung nicht möglich war. Alle Gräber sind einheitlich bepflanzt und erhielten ein kleines Gedächtniskreuz aus Eichenholz, auf dem der Name des Toten angegeben ist.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.