KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Berlin - Tempelhof, Marienfelder Allee
Der Friedhof der evangelischen Gemeinde Marienfelde liegt etwas versteckt hinter einer Reihe von Wohngrundstücken im Süden Berlins in der Nähe des alten Dorfkerns Marienfelde.
Auf dem Friedhof gibt es eine geschlossene Anlage aus sechs Reihen mit Einzelgräbern, in denen 285 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bestattet sind, darunter acht aus dem Ersten Weltkrieg. Ansonsten sind es hauptsächlich zivile Opfer sowie militärische Angehörige des zweiten Weltkrieges, aber auch zwei jung gestorbene russische Zwangsarbeiterinnen des Ausländerlagers Berlin-Marienfelde in der Daimlerstraße, die wie so viele andere Zwangsarbeiter an Lungentuberkulose starben. Die sowjetischen Lagerinsassen mussten für die Daimler Benz AG arbeiten.
Neben den Einzelgräbern befindet sich auf dem Friedhof noch eine halbkreisförmig angelegte Grabstätte für 33 meist niederländische und tschechische Zwangsarbeiter, die bei einem nächtlichen Bombenangriff der Engländer mit Flugzeugabsturz auf ein Wohnbarackenlager in der Säntisstraße in Berlin-Mariendorf am 14./15.11.1940 verbrannten und in diesem Sammelgrab beerdigt wurden. Ein großer Granitsteinfindling mit einer Inschrift sowie eine Bronzeplatte mit den Namen der Opfer halten die Erinnerung an die zwangsweise auf dem Bau oder in der Industrie beschäftigten 20 Niederländer, 8 Tschechen, zwei Deutschen sowie drei Toten unbekannter Nation aufrecht.
In Berlin standen die Zwangsarbeiterlager meistens auf den Firmengeländen oder in direkter Nähe der jeweiligen Unternehmen, in denen die Zwangsarbeiter tätig waren. Da diese Firmen bevorzugt als kriegswichtige Ziele bombardiert wurden, sind viele Zwangsarbeiter bei Luftangriffen ums Leben gekommen..
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.