KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Berlin - Wedding Chausseestraße
Der Dorotheenstädtisch-Friedrichswerdersche Friedhof war und ist neben seiner Funktion als Begräbnisstätte für Verstorbene beider Gemeinden auch traditioneller Friedhof bedeutender Künstler, Politiker und Gelehrter. Zu diesen zählen, um nur einige zu nennen, der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel, der Schriftsteller Heinrich Mann, die Schriftstellerin Anna Seghers, der Komponist Hanns Eisler, der Dramatikers Bertholt Brecht und seine Frau, die Schauspielerin und Theaterleiterin des Berliner Ensembles Helene Weigel-Brecht, der preußische Minister Hans Delbrück, der Dramatiker Heiner Müller, die Mitbegründer der Berliner Dada-Gruppe die Brüder John Heartfield und Wieland Herzfelde, sowie die Baumeister und Bildhauer des Klassizismus Christian Daniel Rauch, Johann Gottfried Schadow, Karl-Friedrich Schinkel und Friedrich August Stüler.
Die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind hauptsächlich in 2 Sammelgräbern beigesetzt. Es sind in erster Linie Zivilisten und wenige Soldaten, die Ende März bis Anfang Mai 1945 ums Leben kamen. In einem der Sammelgräber, das unmittelbar nach Kriegsende aus einem Bombentrichter entstand, sind auch 8 ermordete Widerstandskämpfer bestattet, u.a. Klaus Bonhoeffer, Rüdiger Schleicher und Friedrich Justus Perels. Sie waren Mitglieder der Widerstandsbewegung "Kreisauer Kreis" und hatten Verbindung zu den Attentätern des 20. Juli 1944. In der Nacht vom 22. zum 23. April 1945 führte die SS die prominenten Häftlinge aus dem Lehrter Gefängnis auf ein naheliegendes Trümmerfeld und erschoss sie. Auf einem Gedenkstein werden ihre Namen aufgeführt, als auch der in Konzentrationslagern verstorbenen Opfern Dietrich Bonhoeffer, Justus Delbrück und Hans von Dohnanyi gedacht. Weitere Opfer, davon ein Drittel namentlich unbekannt, werden auf einer Bronzetafel genannt. Von dem zweiten Sammelgrab ist nur die Hälfte der 52 Opfern bekannt.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.