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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Berlin - Wedding, Johannesfriedhof Seestraße

Der heutige Urnenfriedhof Seestraße wurde als Begräbnisplatz der Charité für ihre Verstorbenen eröffnet. Zum 1.4.1906 übernahm die Stadtgemeinde Berlin den Friedhof und nutzt ihn seit 1922 mit Flächenerweiterungen in 1924 und 1937 ausschließlich für Urnenbeisetzungen.

Gleich beim Nebeneingang weisen mehrere Bronzetafeln und ein Findling mit der Inschrift "Hier ruhen 295 Opfer der nationalsozialistischen Diktatur" auf Sammelgräber hin. In der Rasenfläche befinden sich überwiegend Urnen mit Aschen von Opfern des Massenmordes an Behinderten, der sogenannten "Euthanasie" und von KZ-Opfern. Die Opfer starben meist in den Jahren 1940 und 1941 in den "Anstalten" und Konzentrationslagern Hartheim, Bernburg, Grafeneck, Sonnenstein, Hadamar-Mönchberg, Dachau und Buchenwald. Aber auch die in den Zuchthäusern Plötzensee und Brandenburg ermordeten Opfer sind in diesen Sammelgräbern beigesetzt. Hierzu gehören die Urnen von 18 Regimegegnern, 16 von ihnen waren Tschechen, die am 12./13.7.1943 in Plötzensee hingerichtet wurden und die Urnen von 39 am 24.8.1943 im Frauengefängnis Bessemer Straße angeblich tot aufgefundenen, unbekannten Frauen.

Vom gleichen Eingang aus, fällt der Blick auf das Mahnmal für Opfer des 17. Juni 1953. Das Denkmal zeigt eine männliche Figur, die an einen Block gefesselt ist und sich unter schmerz-vollen Anstrengungen befreien möchte. Vor dem Denkmal ruhen 6 Opfer. Zusätzlich wurden für 2 Opfer, deren tatsächliche Grablage bis heute unbekannt ist, Gedenkplatten ausgelegt.

Unweit der Sammelgräber befindet sich noch eine kleine Begräbnisanlage mit ca. 20 und eine größere mit etwa 200 Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Hierzu gehört auch das Grab eines der ersten an der Mauer gestorbenen Opfer: Ida Siekmann kam am 22.8.1961 durch einen Fenstersprung in die Freiheit ums Leben.

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Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.