KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bestensee, Friedhof Nord Bestensee
1993 existierten auf dem Gemeindefriedhof Bestensee 14 kleine Grabstellen in zwei Abteilungen, die ehrenamtlich durch den ehemaligen Friedhofsgärtner angelegt und gepflegt wurden, da es in der ehemaligen DDR für die Kommunen keine Verpflichtung zur Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber gab. Erst Ende des Jahres 1993 wurden die Brandenburger Kommunen aufgefordert, die Kriegsgräber im Sinne des § 1 Abs. 1 Gräbergesetz bis zum 31.12.1994 in Gräberlisten zu erfassen.
Die Kriegstoten der Gemeinde Bestensee wurden damals zwar im Friedhofsbuch registriert, es können jedoch anhand der Aufzeichnungen weder die genauen Grablagen noch die Anzahl der Toten in den einzelnen Gräbern ermittelt werden, da es leider auch keine Zeitzeugen mehr gibt, die sich an die Bestattung der Gefallenen erinnern könnten.
Man geht davon aus, dass die Kriegstoten zunächst in Abteilung 1 bestattet wurden. Als der Platz an dieser Stelle des Friedhofes nicht mehr ausreichte, legte man ein zweites Sammelgrab in Abteilung 4 an. Eine Schlussfolgerung auf die tatsächliche Zahl der dort Bestatteten aufgrund der Größe der Flächen ist nicht möglich. Ebenso ist nicht mit Sicherheit zu klären, ob es sich um Einzelgräber oder Massengräber handelt.
Im Jahr 2002 erfolgte eine Umgestaltung der Kriegsgräber, zwei geschlossene Gräberfelder wurden angelegt. Nach nochmaliger Überprüfung und Korrektur der Namensliste der Kriegstoten konnte im November 2013 die namentliche Kennzeichnung der Gefallenen durchgeführt werden.
Die Kriegsgräber der Gemeinde Bestensee befinden sich auf dem Nord-Friedhof an der Hauptstraße 88, gegenüber der Gärtnerei Koch.
Quelle: Gemeinde Bestensee, Eichhornstraße 4 – 5, 15741 Bestensee
Bilder von Bestensee, Friedhof Nord Bestensee
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.