KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bisingen
Der von den Franzosen gestaltete Friedhof liegt seitlich der Bundesstraße 27. Er birgt die Gebeine von Russen, Polen, Dänen, Holländern, Belgiern, Franzosen, die im dortigen Konzentrationslager umgekommen sind. Inmitten der Anlage steht ein mächtiger Altar aus Stein, aus dem ein Hochkreuz ragt. Vor und seitlich vom Altar sind Bronzetafeln angebracht, die dem Gedenken an diese Toten gewidmet sind. Zweierkreuze, aus einem Block gehauen, sind auf der Gräberfläche verteilt.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.