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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bissendorf - Schledehausen, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 28 Tote des Ersten Weltkrieges.
20 von ihnen, die in einer gepflegten Ehrenanlage unmittelbar links vom ersten Friedhofseingang neben dem Parkplatz ruhen, verstarben in den Jahren 1918 -21 an ihren Verwundungen oder an Krankheiten im damaligen Reservelazarett im heute nicht mehr vorhandenem Sanatorium Schledehausen. Unter den Toten befinden sich auch 3 Rote-Kreuz-Schwestern.
Die übrigen 8 Soldaten ruhen in Familiengräbern in der Friedhofsfläche.

Fotos: Paul-Walter Wahl, Schledehausen 2007 & 2008

Bilder von Bissendorf - Schledehausen, Ev. - luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.