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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bleckede - Barskamp, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 91 Tote des der Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

- Umschlossener Ehrenhof an der Friedhofskapelle mit den Gräbern von 2 deutschen Soldaten des Ersten und 13 des Zweiten Weltkrieges, davon 4 Unbekannte.Fast alle starben am 19./20. April 1945 während der Kämpfe an der Elbe zwischen Bleckede und Barskamp oder kurz danach an ihren Verwundungen.

- Auf der Nordseite des Friedhofes befinden sich drei Grabanlagen mit Sammel- und Einzelgräbern.
Das mittlere Sammelgrab, gekennzeichnet durch ein Holzkreuz, drei Namensstelen sowie einen Gedenkstein birgt die sterblichen Überreste von insgesamt 49 Opfern des KZ-Aussenlagers Alt Garge, die im Zeitraum August 1944 - Februar 1945 starben. Daneben das Einzelgrab eines dänischen Hauptmanns.

Links davon befindet sich ein Sammelgrab für 8 osteuropäische Zwangsarbeiter, Frauen, Männer und Kinder.

Im rechten Teil ruhen in Einzelgräbern 19 Letten, die nach Kriegsende als sog. Displaced Persons zwischen 1945 und 194 an verschiedenen Orten verstorben sind.

Fotos: Birgit Putensen 2012

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden:

- Zu den Fotos Friedhof Barskamp siehe
Webseite grabsteine.genealogy.net

- Zu den Kämpfen im Raum Bleckede 1945 siehe
Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 489 f

- Zum KZ-Aussenlager Alt Garge siehe

  * Wikipedia/Kz-Aussenlager Alt Garge

  * Kz Gedenkstätte Neuengamme/Aussenlager Alt Garge

  * Webseite Geschichtsspuren.de/Kraftwerk Alt Garge

Bilder von Bleckede - Barskamp, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.