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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bleckede, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 72 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges von Heer, Luftwaffe und Marine in einer gepflegten Gräberstätte im linken vorderen Teil des Friedhofs.

Fast alle fielen kurz vor Kriegsende bei der Verteidigung des Elbebrückenkopfes Bleckede im Kampf mit britischen Verbänden im Zeitraum 19. - 21. April 1945 oder starben kurz darauf in Kriegsgefangenschaft an ihren Verwundungen.
24 von ihnen blieben unbekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Kämpfen an der Elbe bei Bleckede im April 1945:

- Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat...Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, Seite 483 ff.

- Wilhelm Hadeler: "Das Kriegsende bei Lauenburg an der Elbe zwischen dem 18. April und dem 8. Mai 1945" (PDF-Dok)

- www.ndr.de/kultur/geschichte/chronologie/April-1945-Die-letzten-Kaempfe-an-der-Elbe

 

 

Bilder von Bleckede, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.