KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bleckede, Jüdischer Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in der hinteren rechten Ecke - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 4 Tote der nationalszialistischen Gewaltherrschaft in 2 gepflegten Doppelgräbern:
- 2 namentlich bekannte Zwangsarbeiterinnen aus der ehem. Sowjetunion, gestorben 1943/44 in Wendewisch sowie
- 2 namentlich bekannte sowjetische Kriegsgefangene aus dem Marinetanklager Ölhof bei Bleckede, gestorben 1944
Der Friedhof in einem Waldgebiet ist als jüdischer Friedhof ab Lüneburger Str. (L 221) ausgeschildert und von Bleckede kommend über einen rechts abknickenden Feldweg nach ca. 400m mit Kfz erreichbar.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden:
- Spurensuche zum ehem. Marinenachschublager Ölhof Bleckede
Hinweis zu einem Einzelschicksal:
Auf der Webseite Menüpunkt "Erinnerungen" anklicken, dann zum Untermenü "Gefangenlager" und "verstorben.."
Bilder von Bleckede, Jüdischer Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.