KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bockenem - Königsdahlum, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof sollen - nach den uns vorliegenden Unterlagen - insgesamt 6 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ruhen.
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, verstorben 1918
- 2 Zangsarbeiter aus der ehem Sowjetunion, sowie mindestens 1 bis 3 Kinder von Zwangsarbeiterinnen, alle verstorben 1944 und 1945.
Bei einer Friedhofsbegehung im Februar 2014 konnte das Grab des russischen Kriegsgefangenen nicht gefunden werden.
2 Gräber von Zwangsarbeitern in der hintersten linken Ecke des Friedhofs neben dem Müll- und Komposthaufen des Friedhofs sowie eine weitere Grabstätte etwas oberhalb waren nur nach Auskunft von 2 ortskundigen Friedhofsbesucherinnnen auffindbar.
Alle Gräber sind äußerst vernachlässigt und ungepflegt. Die Grabkreuze der beiden Zwangsarbeitergräber sind zerschlagen, das Einzelgrab oberhalb hat ebenfalls keinerlei Kennzeichnung und wurde von der Friedhofsbesucherin als Grabstätte für 3 Zwangsarbeiterkinder benannt. In der Gräberliste werden insgesamt 4 Tote namentlich aufgeführt. Insgesamt ist der Zustand dieser Gräber ist würdelos und bedarf einer baldigen Änderung.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Bockenem - Königsdahlum, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.