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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bockhorn, Ev.-luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen auf der Kriegsgräberstätte in Friedhofsmitte links vom Hauptweg insgesamt 48 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 27 sowjetische Kriegsgefangene, davon 23 aus dem Gefangenenlager Kreyenbrück, die - vom August 1941 bis Sept. 1942 zum Straßenbau eingesetzt - an Erschöpfung, Hunger und durch widerrechtliches Erschießen sterben mussten und hier begraben wurden.- 9 ZwangsarbeiterInnen aus der ehem Sowjetunion, Polen u. dem ehem. Jugoslawien, davon 3 Kinder
- 3 deutsche Soldaten und 1 FlakHelferin, gefallen in den Endkämpfen im April 1945
- 8 deutsche Zivilpersonen, meist Opfer von Tieffliegerangriffen im Frühjahr 1945

Zusätzlich insgesamt 15 während des Krieges umgekommene Bockhorner Soldaten und Zivilpersonen, die überführt und in ihren Familiengrabstätten beerdigt wurden. Diese Gräber sind offiziell nicht als Kriegsgräber anerkannt.

Quellenhinweis: Paul Weber, Gemeinde Bockhorn vom 16.02.2012
Fotos: Volker Fleig 2014

Weiterführende Informationen insbesonders zum Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen des Außenlagers Bockhorn-Kreyenbrück der Jahre 1941/42 finden Sie auf den Webseiten

- www.geschichte-mitmachen.de

- www.mein-varel.de/Aus-der-Nachbarschaft/Doku-zum-Kriegsgefangenenlager-Bockhorn-Kreyenbrok_2008

Bilder von Bockhorn, Ev.-luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.