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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bodenwerder, Kriegsgräberstätte Am Junkersgrund

Auf dieser kleinen, mit einem Holzzaun umgebenen Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt:

- 6 sowjetische Zwangsarbeiterinnen & Zwangsarbeiter, darunter 1 Kind.

Sie ist nicht ausgeschildert und schwer zu finden. Der Pflegezustand könnte besser sein. Der Gedenkstein rechts am Zaun sollte auf die linke Seite geschafft werden, so dass man ihn vom Fahrweg aus sehen kann.
Die Zufahrt mit PKW erfolgt am besten über den Ziegeleiweg.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweis & Foto: Bernhard Gelderbloom
Mehr zu dieser Kriegsgräberstätte in Bodenwerder finden Sie in www.geschichte-hameln.de/erinnerungsorte

Bilder von Bodenwerder, Kriegsgräberstätte Am Junkersgrund

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.