KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Boffzen, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten Anlage im rechten vorderen Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 22 Tote des Zweiten Weltkrieges in einem gepflegten Gräberfeld im vorderen linken Teil des Friedhofs:
- 17 deutsche Soldaten, 1 junger Luftwaffenhelfer sowie 1 Reichsbahnangehöriger. 7 Soldaten fielen in den Kämpfen um die Weserübergänge im Zeitraum 7. bis 9. April 1945 an verschiedenen Orten.
- 3 zivile Bürger, davon 2 Frauen, umgekommen 1944/45 durch Luftangriffe.
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit im Raum Boffzen siehe:
Bilder von Boffzen, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.