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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bohmte - Meyerhöfen, Sowjetische Kriegsgräberstätte

Nach uns vorliegenden Informationen sind auf der Kriegsgräberstätte Meyerhöfen 482 durch Krieg und Gewaltherrschaft zu Tode gekommene Männer, Frauen und Kinder, Soldaten wie Zivilpersonen bestattet.
In den 50iger und 60iger Jahren sind Umbettungen aus dem damaligen Regierungsbezirk Osnabrück hierher durchgeführt worden. Insgesamt 446, davon 12 aus dem 1. Weltkrieg.
Unter anderem ruhen hier 301 Russen, 120 Polen und 27 Ukrainer. Von 74 Bestatteten sind die Namen nicht bekannt. Auf einer Namenstafel ist die genaue Lage der Einzelgräber für den Gedenkenden ersichtlich. Das Ehrenmal besteht aus 2 Betonsteelen, an denen 4 Bronzetafeln mit den Namen der Bestatteten angebracht sind.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen
zum Schicksal der hier Ruhenden siehe:

- Dokumentation Bündnis 90-Die Grünen: "Der Ausländerfriedhof Meyerhöfen"

- Internet-Seite: www.russische-schicksale-im-muehlenkreis.de

Bilder von Bohmte - Meyerhöfen, Sowjetische Kriegsgräberstätte

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.