KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bomlitz - Borg, Ev.-luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 14 deutsche Soldaten. 7 von ihnen, Angehörige des SS-GrenBtl 12, sind beim Kampf um die Ortschaft Jarlingen am 16. April 1945 gefallen. Über das Schicksal weiterer 7 unbekannter Soldaten gibt es nur Vermutungen.
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweis & weiterführende Informationen
- zu den Kampfhandlungen im Raum Fallingbostel - Bomlitz am 16./17. April 1945 sowie zum teilweise ungeklärten Schicksal der hier ruhenden sehr jungen Soldaten des SS-Btl 12 finden Sie bei Ulrich Saft, Krieg in der Heimat, Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, 2. Aufl., Walsrode 1988, S. 276ff sowie
- SPD Bomlitz: Handout Kriegsende 1945 in der Region Bomlitz
Bilder von Bomlitz - Borg, Ev.-luth. Friedhof
Wegbeschreibung
Lage:Etwa 10 km nördlich von Toul. Von Toul auf der D 904 bis MenillaTour (11 km), hier rechter Hand zum Dorf Andilly, danach auf der D 10 etwa 3 km zum Friedhof. Dem Wegweiser folgen!Koordinaten: 48°45'18.26"N 5°54'28.51"E
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.