KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bomlitz, Ev.-luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in Friedhofsmitte in 2 nebeneinander liegenden Gräberfeldern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 126 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aus vielen Nationen,
Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter sowie Zwangsarbeiterkinder aus den gesamten von der Wehrmacht besetzten Gebieten, italienische Militärinternierte sowie Kz- Häftlinge aus dem KZ - Außenlager Benefeld.
Fotos: Volker Fleig 2012
Weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden finden Sie hier:
Bilder von Bomlitz, Ev.-luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.