KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bovenden, Gemeidefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote beider Weltkriege. Im Einzelnen:
- vor dem Mahnmal für die Gefallenen in der linken vorderen Ecke 4 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges aus Bovenden, in Lazaretten im Reichsgebiet 1915, 1916 u. 1918/19 verstorben und nach hier überführt;
- am Hauptweg links vor der Kapelle 1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges aus Bovenden, 1942 ebenfalls in einem Lazarett verstorben und nach hier überführt.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Bovenden, Gemeidefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.