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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bramsche, Ev.- luth. Stadtfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 gepflegten Gräberfeldern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 200 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
An der Kapelle rechts:
- 13 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben in Lazaretten oder aus Kriegsgebieten überführt und 2 serbische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges;
- 149 deutsche Soldaten von Heer und Luftwaffe sowie Zivilpersonen, die meisten von ihnen starben durch Luftangriffe, in Lazaretten, während der Endkämpfe 1945 oder kurz danach.

Im linken Friedhofsteil an der Begrenzung zur Engterstr:
- 1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges;
- 23 namentlich bekannte Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter aus den Niederlanden, Polen, der ehem. Sowjetunion und dem ehem Jugoslawien;
- 5 unbekannte Kriegsgefangene aus dem ehem. Jugoslawien;
- 7 unbekannte Kriegsgefangene aus der ehem. Sowjetunion.Auch von diesen starben die meisten in den Jahren 1944/45.

Fotos: Volker Fleig 2013



Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu Bramsche im 2. Weltkrieg und zu Zwangsarbeit

siehe:

- www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/244155/niederlandische-buchautorin-auf-spurensuche-in-der-bramscher-gartenstadt

- www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/472033/mahnmal-in-der-bramscher-gartenstadt

- www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/573016/zwangsarbeiter-in-bramsche-chaos-nach-kriegsende

- www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/geschichte/vertiefung/zwangsarbeit/schicksal.html

- www.relikte.com/achmer/

- www.relikte.com/hesepe/index.htm

 

 

Bilder von Bramsche, Ev.- luth. Stadtfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.